BFSG und Website-Barrierefreiheit: Was das Gesetz seit Juni 2025 für Ihr Unternehmen bedeutet

Aktualisiert: 20. März 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Es setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um und betrifft deutlich mehr Unternehmen, als vielen bewusst ist. Wer Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, muss prüfen, ob seine Website die neuen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

Die Realität sieht anders aus: Eine Studie der Aktion Mensch aus 2024 ergab, dass über 75 Prozent der untersuchten deutschen Websites grundlegende Barrierefreiheitsstandards nicht einhalten. Viele Betreiber wissen bis heute nicht, dass sie betroffen sind.

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Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für den digitalen Bereich bedeutet das: Websites, Apps und Online-Shops müssen so aufgebaut sein, dass Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können.

Die technische Grundlage bildet die EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA basiert. Konkret geht es um vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Zeitrahmen: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Es gibt keine weitere Übergangsfrist. Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt kommen oder angeboten werden, müssen die Anforderungen erfüllen. Für Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, gilt eine Schonfrist bis zum 27. Juni 2030.

Wer ist betroffen?

Die Frage, die die meisten Unternehmer beschäftigt: Gilt das BFSG für mich? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Dienstleistung Sie über Ihre Website anbieten.

Vom BFSG erfasste Dienstleistungen

Ausnahmen

Nicht jedes Unternehmen fällt unter das BFSG. Ausgenommen sind:

Vorsicht: Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt oder importiert (z.B. Hardware, Software), muss die Anforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße erfüllen. Zudem: Auch wer technisch ausgenommen ist, profitiert wirtschaftlich von barrierefreier Gestaltung – sie erweitert die Zielgruppe erheblich.

Was muss konkret geprüft werden?

Die Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 Level AA. Für Websitebetreiber bedeutet das in der Praxis:

Wahrnehmbarkeit

Bedienbarkeit

Verständlichkeit

Robustheit

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Das BFSG ist kein zahnloser Tiger. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig und haben weitreichende Befugnisse:

VerstoßMögliche Konsequenz
Nichteinhalten der BarrierefreiheitsanforderungenBußgeld bis zu 100.000 Euro
Fehlende KonformitätserklärungBußgeld bis zu 100.000 Euro
Behinderung der MarktüberwachungBußgeld bis zu 100.000 Euro
Wiederholte VerstößeUntersagung des Inverkehrbringens

Neben den Bußgeldern besteht auch ein zivilrechtliches Risiko. Verbraucherschutzverbände können Unterlassungsansprüche geltend machen. Ob auch Einzelpersonen klagen können, wird juristisch diskutiert – erste Urteile dazu werden erwartet.

Erster Schritt: Ihre Website analysieren

Bevor Sie Geld in Umbauten stecken, sollten Sie wissen, wo Sie stehen. Eine systematische Prüfung umfasst idealerweise drei Ebenen:

  1. Automatisierter Scan – erkennt technische Probleme wie fehlende Alt-Texte, Kontrastverstöße, fehlende Labels. Deckt ca. 30–40 % der WCAG-Kriterien ab.
  2. Manuelle Prüfung – Tastaturnavigation, Screenreader-Test, logische Struktur. Notwendig für die restlichen 60–70 %.
  3. Nutzertests mit betroffenen Personen – der Gold-Standard, aber aufwendig. Empfohlen für komplexe Webanwendungen.

Der schnellste Einstieg ist der automatisierte Scan. Unser WebShield Tool prüft die wichtigsten technischen Kriterien in Sekunden und gibt Ihnen einen konkreten Überblick, wo Handlungsbedarf besteht.

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Barrierefreiheit als Chance

Jenseits der rechtlichen Pflicht gibt es handfeste wirtschaftliche Gründe, Barrierefreiheit ernst zu nehmen. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – dazu kommen Millionen mit temporären Einschränkungen und eine wachsende Zahl älterer Nutzer, die von barrierefreier Gestaltung profitieren.

Barrierefreie Websites haben außerdem bessere SEO-Werte: Saubere Überschriftenstruktur, Alt-Texte, semantisches HTML – all das sind Ranking-Faktoren, die Google positiv bewertet. Und die verbesserte Nutzbarkeit senkt die Absprungrate für alle Besucher.

Weitere Compliance-Themen für Ihre Website

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