Impressum-Pflicht für Websites: Was rein muss, wer betroffen ist und was bei Fehlern passiert

Aktualisiert: 20. März 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Das Impressum gehört zu den Dingen, die jeder Website-Betreiber kennt – und bei denen trotzdem erstaunlich viele Fehler passieren. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist seit Jahren einer der häufigsten Abmahngrund im deutschen Internet. Die Kosten: schnell 1.000 Euro aufwärts, je nach Anwalt und Streitwert.

Dabei wäre es so einfach, es richtig zu machen. Vorausgesetzt, man weiß, was tatsächlich Pflicht ist – und was von der konkreten Unternehmensform abhängt.

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Wer braucht ein Impressum?

Die kurze Antwort: fast jeder. Nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen Telemedien. Das umfasst:

Ausgenommen sind lediglich rein private Websites ohne jeglichen kommerziellen Bezug. Schon ein einzelner Affiliate-Link oder ein AdSense-Banner macht eine Seite geschäftsmäßig.

Pflichtangaben nach §5 TMG: Die vollständige Checkliste

Angaben für alle Rechtsformen

Zusätzliche Angaben je nach Unternehmensform

UnternehmensformZusätzlich erforderlich
GmbH / UG (haftungsbeschränkt)Registergericht, HRB-Nummer, Geschäftsführer, USt-IdNr.
GbR / OHG / KGAlle Gesellschafter mit vollständigem Namen
AGRegistergericht, HRB-Nr., Vorstand, Aufsichtsratsvorsitzender, Grundkapital
FreiberuflerBerufsbezeichnung, zuständige Kammer, berufsrechtliche Regelung
EinzelunternehmerWenn eingetragen: Registergericht + HRA-Nr.
Verein (e.V.)Vereinsregister, VR-Nummer, vertretungsbefugte Vorstände

Oft vergessen – aber verpflichtend

Die 7 häufigsten Impressum-Fehler

Aus unserer Analyse tausender Websites mit dem WebShield Scanner sehen wir diese Fehler immer wieder:

  1. Nur ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular allein reicht nicht – eine direkte E-Mail-Adresse muss angegeben sein.
  2. Postfach statt ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse genügt nicht. Es muss eine physische Adresse sein, unter der Zustellungen möglich sind.
  3. Fehlende Vertretungsberechtigung bei GmbH/UG. Der Name des Geschäftsführers fehlt oder ist veraltet (z.B. nach einem Gesellschafterwechsel).
  4. Impressum nur als Bild eingebunden. Manche Betreiber setzen das Impressum als Screenshot ein, um Spam zu vermeiden. Das reicht rechtlich nicht – Screenreader und Suchmaschinen können den Inhalt nicht lesen.
  5. Versteckt oder schwer erreichbar. Das Impressum muss von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. „Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ – so formuliert es §5 TMG.
  6. Veraltete Angaben. Umzug, neuer Geschäftsführer, geänderte Rechtsform – das Impressum muss aktuell sein.
  7. Steuernummer statt USt-IdNr. Die persönliche Steuernummer hat im Impressum nichts zu suchen. Nur die USt-IdNr. gehört dort hin (falls vorhanden).
Praxis-Tipp: Prüfen Sie Ihr Impressum nicht nur auf der Desktop-Version, sondern auch mobil. Manche Themes verstecken den Impressum-Link auf Smartphones hinter Menüs, die sich nicht öffnen – das kann bereits als Verstoß gewertet werden.

Welche Strafen drohen?

Ein fehlerhaftes Impressum ist ein Verstoß gegen §5 TMG und gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Das eröffnet zwei Angriffsflächen:

Dazu kommt: Bei einer Abmahnung müssen Sie in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Verstoßen Sie später erneut, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig – häufig 5.000 Euro oder mehr.

Impressum richtig platzieren

Nicht nur der Inhalt zählt, sondern auch die Erreichbarkeit. Diese Anforderungen müssen Sie erfüllen:

Sonderfall: Online-Shops und Dienstleister

Wer einen Online-Shop betreibt, muss neben dem Impressum zusätzliche Informationspflichten beachten (Fernabsatzrecht, Widerrufsbelehrung, Streitbeilegung). Die EU-Streitschlichtungsplattform muss verlinkt sein: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Auch der Hinweis, ob Sie an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen oder nicht, gehört ins Impressum bzw. in die AGB.

Für regulierte Berufe (Makler nach §34c GewO, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler) sind die Angabepflichten nochmals erweitert – hier müssen Aufsichtsbehörde, Erlaubnisbehörde und Registernummer genannt werden.

Weitere rechtliche Stolperfallen auf Ihrer Website

Das Impressum ist nur ein Baustein der Website-Compliance. Ebenso häufig übersehen: die DSGVO-Problematik durch extern eingebundene Google Fonts und die neuen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nach dem BFSG, das seit Juni 2025 gilt.

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Zusammenfassung: So machen Sie es richtig

Ein korrektes Impressum ist keine Raketenwissenschaft. Nehmen Sie sich 15 Minuten, gleichen Sie Ihre Angaben mit der obigen Checkliste ab und stellen Sie sicher, dass das Impressum von jeder Seite aus erreichbar ist. Wer sich unsicher ist, kann mit unserem kostenlosen Scanner in Sekunden prüfen, ob die Grundlagen stimmen – und bekommt konkrete Hinweise, falls etwas fehlt.