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Farbkontrast prüfen: Tools und Mindestanforderungen

Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 10 Min.

Ich habe letztens ein Redesign-Projekt übernommen. Schicke neue Markenfarben, minimalistisches Design, der Kunde war begeistert. Dann habe ich die Kontraste geprüft. Von 14 Farbkombinationen auf der Website bestanden genau 3 die WCAG-Anforderungen. Die restlichen 11 waren zu kontrastarm — teilweise drastisch. Der hellgraue Text auf weißem Hintergrund hatte ein Kontrastverhältnis von 1,9:1. Gefordert sind 4,5:1.

Das ist keine Ausnahme. In meinen Audits scheitern rund zwei Drittel aller Websites am Farbkontrast. Es ist der häufigste einzelne WCAG-Verstoß — und einer der am einfachsten zu behebenden.

Die Regeln: Was die WCAG fordert

Zwei Kriterien sind relevant. Die werden oft verwechselt, deshalb hier klar getrennt:

WCAG 1.4.3 — Kontrast (Minimum), Level AA

Gilt für: Text und Bilder von Text

TextgrößeMindestkontrastDefinition
Normaler Text4,5:1Unter 18pt (24px) regulär oder unter 14pt (18,66px) fett
Großer Text3:1Ab 18pt (24px) regulär oder ab 14pt (18,66px) fett

Ausnahmen: Logos, Markennamen, deaktivierte UI-Elemente und rein dekorativer Text.

WCAG 1.4.11 — Nicht-Text-Kontrast, Level AA

Gilt für: UI-Komponenten und grafische Objekte

Mindestkontrast: 3:1 gegen den angrenzenden Hintergrund. Das betrifft:

Dieses Kriterium wird gerne übersehen. Ein weißer Button mit hellgrauem Rahmen auf weißem Hintergrund? Sieht schick aus, ist aber ein Verstoß, wenn der Rahmen den Button visuell definiert und der Kontrast unter 3:1 liegt.

Wie Kontrastverhältnisse berechnet werden

Falls Sie sich fragen, woher diese Zahlen kommen: Das Kontrastverhältnis wird nach einer Formel berechnet, die auf der relativen Luminanz der beiden Farben basiert. Die Formel ist:

(L1 + 0,05) / (L2 + 0,05)

wobei L1 = hellere Farbe, L2 = dunklere Farbe
Relative Luminanz berechnet aus linearisierten RGB-Werten

Sie müssen das nicht von Hand rechnen. Aber es hilft zu verstehen, dass es nicht einfach um „hell vs. dunkel" geht. Gelb auf Weiß hat zum Beispiel einen miseralen Kontrast, obwohl es gefühlt „anders" aussieht — weil beide Farben eine hohe Luminanz haben.

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Die Top-5-Kontrastverstöße, die ich bei Audits finde

1. Grauer Placeholder-Text

/* Standard-Placeholder in den meisten Browsern */
::placeholder {
  color: #c0c0c0;  /* Kontrast auf Weiß: 1,6:1 — DURCHGEFALLEN */
}

/* Zugänglich */
::placeholder {
  color: #767676;  /* Kontrast auf Weiß: 4,5:1 — BESTANDEN */
}

Ja, ich weiß — #767676 sieht nicht mehr so dezent aus wie #c0c0c0. Aber Placeholder-Text soll lesbar sein, nicht verschwinden. Außerdem: Placeholder ist ohnehin kein Ersatz für ein Label.

2. Links im Fließtext

Links müssen sich nicht nur farblich vom umgebenden Text unterscheiden (oder unterstrichen sein), die Linkfarbe muss auch gegen den Hintergrund einen ausreichenden Kontrast haben.

/* Häufig: Hellblau auf Weiß */
a { color: #60a5fa; }  /* Kontrast: 2,4:1 — DURCHGEFALLEN */

/* Besser: Dunkleres Blau */
a { color: #1a56db; }  /* Kontrast: 6,2:1 — BESTANDEN */

3. Deaktivierte Buttons

Hier gibt es einen Sonderfall: WCAG 1.4.3 nimmt deaktivierte UI-Elemente explizit aus. Ein ausgegrauter Button muss also keinen Mindestkontrast erfüllen. Aber — und das ist mein persönlicher Standpunkt — er sollte trotzdem erkennbar sein. Wenn ein Nutzer nicht sieht, dass ein Button existiert, ist das eine Barriere, auch wenn die WCAG es technisch erlaubt.

4. Text auf Bildern

Text, der direkt auf einem Foto liegt, ist ein Albtraum für Kontraste. Der Hintergrund variiert je nach Bildbereich. Die Lösung:

/* Text auf Bild mit semi-transparentem Overlay */
.hero-text {
  position: relative;
  z-index: 1;
}
.hero-text::before {
  content: '';
  position: absolute;
  inset: -1rem;
  background: rgba(0, 0, 0, 0.6);
  z-index: -1;
  border-radius: 8px;
}

5. Footer-Informationen

Hellgrauer Text auf dunkelgrauem Hintergrund im Footer. Oft werden Copyright-Hinweise, Links und Kontaktdaten so kontrastarm dargestellt, als wollte man sie verstecken. Wenn die Information dort steht, soll sie auch lesbar sein.

Kontraste im Design-Prozess verankern

Der eigentliche Hebel liegt nicht im Nachprüfen, sondern im Vorher. Wenn der Designer eine Farbe wählt und erst der Entwickler feststellt, dass sie nicht WCAG-konform ist, haben Sie ein teures Nacharbeitsproblem.

Was ich empfehle:

  1. Farbpalette vorab prüfen: Bevor ein Design verabschiedet wird, alle geplanten Farbkombinationen durch einen Contrast Checker jagen.
  2. Kontrast-Vorgaben ins Design-System: Dokumentieren, welche Farbkombinationen erlaubt sind — und welche nicht.
  3. Figma/Sketch-Plugins nutzen: Stark oder Polychrom prüfen Kontraste direkt im Design-Tool.
  4. Automatisierte Tests in der CI/CD: axe-core in die Test-Suite integrieren. Kontrastverstöße brechen den Build.

Persönlich finde ich es übrigens nicht so schwer, ästhetisch ansprechende Designs mit guten Kontrasten zu erstellen. Man muss nur bereit sein, vom gewohnten „Grau auf Grau"-Trend abzuweichen. Lesbarkeit ist kein Designopfer — sie ist ein Designmerkmal.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie auch Hover- und Focus-States. Ein Button, der im Normalzustand guten Kontrast hat, aber bei Hover eine zu helle Farbe bekommt, hat einen intermittierenden Kontrastverstoß. Besonders ärgerlich, weil er bei automatisierten Tests leicht durchrutscht.
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Gilt die Kontrastanforderung auch für Logos?
Nein. WCAG 1.4.3 nimmt Logos und Markennamen explizit von der Kontrastanforderung aus. Ihr Logo darf also auch mit niedrigem Kontrast dargestellt werden. Das gilt allerdings nur für das Logo selbst — nicht für den restlichen Header oder die Navigation drumherum.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 1.4.3 und 1.4.11?
WCAG 1.4.3 (Kontrast Minimum, Level AA) gilt für Text und Bilder von Text. Das Mindest-Kontrastverhältnis beträgt 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text. WCAG 1.4.11 (Nicht-Text-Kontrast, Level AA) gilt für UI-Komponenten und grafische Objekte — also Buttons, Formularfelder, Icons, Diagramme. Hier gilt ein Minimum von 3:1.
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