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Die Google-Fonts-Abmahnwelle: Fakten, Zahlen und Schutzmassnahmen

Aktualisiert: Marz 2026 · Lesezeit: 10 Min.

Es fing harmlos an. Ein Urteil des LG Munchen I im Januar 2022, 100 Euro Schadensersatz, Aktenzeichen 3 O 17493/20. Ein einzelner Fall. Was dann passierte, hat die halbe deutsche Webbranche in Panik versetzt: Tausende von Abmahnschreiben, automatisierte Massen-Scans, Anwalte die am Fliessband Forderungen verschickt haben. Die Google-Fonts-Abmahnwelle.

Ich habe in dieser Zeit bei drei Kunden Abmahnungen auf dem Schreibtisch liegen sehen. Alle drei haben erstmal panisch reagiert. Verstandlich. Aber ruckblickend: Die Panik war oft grosser als das tatsachliche Risiko. Hier ist, was wirklich passiert ist — und was Sie daraus lernen konnen.

Die Chronologie der Abmahnwelle

Januar 2022: Das Urteil

Das LG Munchen I entscheidet: Externes Laden von Google Fonts ohne Einwilligung verstosst gegen die DSGVO. 100 Euro Schadensersatz. Das Urteil wird veroffentlicht und verbreitet sich in der Fachpresse.

Sommer 2022: Die ersten Massenabmahnungen

Verschiedene Personen und Kanzleien beginnen, systematisch Websites zu scannen. Die Methode: Automatisiertes Tool besucht Website, pruft ob Google Fonts extern geladen wird, dokumentiert den Verstoss mit Screenshot und Netzwerk-Log, Abmahnung geht raus. Pro Abmahnung: 100-170 Euro Schadensersatz plus Anwaltskosten.

Ein Name taucht besonders haufig auf: Ein Einzelklagender aus Berlin, der hunderte — manche sagen tausende — Abmahnungen verschickt hat. Weitere Akteure ziehen nach.

Herbst 2022 bis Fruhjahr 2023: Gerichte reagieren

Die Gerichte bekommen mit, was passiert. Und einige ziehen die Bremse:

Gleichzeitig leiten Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen besonders aggressive Abmahner ein. Der bekannte Berliner Klager bekommt Besuch von der Polizei — Verdacht auf Erpressung und gewerbemasigen Betrug.

2023-2024: Die Welle ebbt ab

Die Kombination aus gerichtlichen Niederlagen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wirkt. Die Massenabmahnungen gehen deutlich zuruck. Einzelne, gezielte Abmahnungen gibt es aber weiterhin — und die haben durchaus Aussicht auf Erfolg, wenn sie nicht rechtsmissbraulich sind.

2025-2026: Normalitat mit Restrisiko

Die grosse Welle ist vorbei. Aber: Der DSGVO-Verstoss besteht weiterhin, wenn Google Fonts extern geladen werden. Datenschutzbehorden konnen Bussgelder verhangen. Einzelne betroffene Personen konnen nach wie vor klagen. Es ist ruhiger geworden, aber nicht vorbei.

Wie liefen die Abmahnungen technisch ab?

Das Perfide an der ganzen Sache war die Automatisierung. Die Abmahner haben keine Websites einzeln besucht. Sie haben Scanner eingesetzt, die systematisch Websites durchgegangen sind — Branchenverzeichnisse, Google-Suchergebnisse, Website-Listen.

Der Scanner hat fur jede Website gepruft:

  1. Werden Verbindungen zu fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com hergestellt?
  2. Wenn ja: Screenshot des Network-Logs als Beweis sichern
  3. Abmahnung generieren und per Post versenden

Manche Abmahnschreiben sahen erschreckend professionell aus. Andere waren offensichtlich Massenware — gleicher Text, nur Name und URL ausgetauscht. Einige kamen von Anwaltskanzleien, andere direkt von Privatpersonen.

Typische Forderungen: Was in den Briefen stand

Die meisten Abmahnungen folgten einem Schema:

Gesamtforderung pro Abmahnung: typischerweise 400-700 Euro. Bei manchen Kanzleien auch deutlich mehr.

Was tun bei einer Abmahnung?

Falls Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben oder erhalten — hier mein Rat, den ich jedem Kunden gegeben habe:

  1. Nicht ignorieren. Auch wenn die Abmahnung moglicherweise rechtsmissbraulich ist — die Fristen laufen. Wenn Sie nicht reagieren, kann ein Versaumnisurteil folgen.
  2. Nicht sofort zahlen. Viele Abmahnungen waren rechtsmissbraulich und wurden von Gerichten abgewiesen. Zahlen Sie nicht panisch die Forderung.
  3. Anwalt fur IT-Recht einschalten. Nicht irgendeinen Anwalt — einen, der sich mit DSGVO und speziell mit der Google-Fonts-Thematik auskennt. Die Erstberatung kostet typischerweise 190-250 Euro, spart aber unter Umstanden deutlich mehr.
  4. Google Fonts sofort umstellen. Unabhangig von der Abmahnung: Binden Sie die Fonts jetzt lokal ein. Je schneller, desto besser — auch fur die Argumentation gegenuber dem Abmahner.
  5. Umstellung dokumentieren. Screenshot mit Zeitstempel: Vorher (externer Request), nachher (kein externer Request). Das hilft bei der Verteidigung.

Die Unterlassungserklarung: Vorsicht

Unterschreiben Sie niemals die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklarung. Die enthalt oft uberzogene Vertragsstrafen (5.000 Euro und mehr bei jedem weiteren Verstoss). Wenn uberhaupt, dann eine modifizierte Erklarung — das muss aber ein Anwalt machen.

Wie schutzen Sie sich praventiv?

Der beste Schutz ist einfach: Keine externen Google-Fonts-Requests auf Ihrer Website. Wenn kein Verstoss vorliegt, gibt es nichts abzumahnen.

  1. Prufen: Ladt Ihre Seite Google Fonts extern? Ein schneller Check reicht.
  2. Umstellen: Fonts lokal einbinden oder auf Alternativen umsteigen.
  3. Nachtesten: Nach der Umstellung und nach jedem Theme/Plugin-Update.
  4. Dokumentieren: Datum der Umstellung festhalten. Ein Screenshot des "sauberen" Network-Tabs kann Gold wert sein.

Und ganz wichtig: Nicht nur Google Fonts prufen. Andere externe Schriften wie Font Awesome oder Adobe Fonts haben dasselbe Problem.

Immer noch relevant: Auch wenn die grosse Abmahnwelle abgeebbt ist — der DSGVO-Verstoss besteht weiterhin. Datenschutzbehorden konnen eigenstandig Bussgelder verhangen, und berechtigte Einzelklagen sind nach wie vor moglich. Es gibt keinen Grund, das Problem auf die lange Bank zu schieben.
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Kann ich 2026 noch wegen Google Fonts abgemahnt werden?
Ja, grundsatzlich schon. Die Massenabmahnungen sind stark zuruckgegangen, weil Gerichte viele als rechtsmissbraulich eingestuft haben. Aber ein individuell betroffener Websitebesucher kann nach wie vor Schadensersatz verlangen, wenn Google Fonts extern geladen werden. Und Datenschutzbehorden konnen eigenstandig tatig werden.
Muss ich eine erhaltene Abmahnung wegen Google Fonts bezahlen?
Nicht unbedingt. Viele Massenabmahnungen wurden von Gerichten als rechtsmissbraulich eingestuft. Aber: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, sondern lassen Sie sie von einem IT-Rechtsanwalt prufen. Die Frist in der Abmahnung lauft unabhangig davon, ob die Forderung berechtigt ist.
Weitere Ratgeber:
Das LG-Munchen-Urteil zu Google Fonts
Google Fonts lokal einbinden (Anleitung)
Google Fonts auf der Website erkennen
Externe Schriften und DSGVO
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