Aktualisiert: Marz 2026 · Lesezeit: 10 Min.
Es fing harmlos an. Ein Urteil des LG Munchen I im Januar 2022, 100 Euro Schadensersatz, Aktenzeichen 3 O 17493/20. Ein einzelner Fall. Was dann passierte, hat die halbe deutsche Webbranche in Panik versetzt: Tausende von Abmahnschreiben, automatisierte Massen-Scans, Anwalte die am Fliessband Forderungen verschickt haben. Die Google-Fonts-Abmahnwelle.
Ich habe in dieser Zeit bei drei Kunden Abmahnungen auf dem Schreibtisch liegen sehen. Alle drei haben erstmal panisch reagiert. Verstandlich. Aber ruckblickend: Die Panik war oft grosser als das tatsachliche Risiko. Hier ist, was wirklich passiert ist — und was Sie daraus lernen konnen.
Das LG Munchen I entscheidet: Externes Laden von Google Fonts ohne Einwilligung verstosst gegen die DSGVO. 100 Euro Schadensersatz. Das Urteil wird veroffentlicht und verbreitet sich in der Fachpresse.
Verschiedene Personen und Kanzleien beginnen, systematisch Websites zu scannen. Die Methode: Automatisiertes Tool besucht Website, pruft ob Google Fonts extern geladen wird, dokumentiert den Verstoss mit Screenshot und Netzwerk-Log, Abmahnung geht raus. Pro Abmahnung: 100-170 Euro Schadensersatz plus Anwaltskosten.
Ein Name taucht besonders haufig auf: Ein Einzelklagender aus Berlin, der hunderte — manche sagen tausende — Abmahnungen verschickt hat. Weitere Akteure ziehen nach.
Die Gerichte bekommen mit, was passiert. Und einige ziehen die Bremse:
Gleichzeitig leiten Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen besonders aggressive Abmahner ein. Der bekannte Berliner Klager bekommt Besuch von der Polizei — Verdacht auf Erpressung und gewerbemasigen Betrug.
Die Kombination aus gerichtlichen Niederlagen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wirkt. Die Massenabmahnungen gehen deutlich zuruck. Einzelne, gezielte Abmahnungen gibt es aber weiterhin — und die haben durchaus Aussicht auf Erfolg, wenn sie nicht rechtsmissbraulich sind.
Die grosse Welle ist vorbei. Aber: Der DSGVO-Verstoss besteht weiterhin, wenn Google Fonts extern geladen werden. Datenschutzbehorden konnen Bussgelder verhangen. Einzelne betroffene Personen konnen nach wie vor klagen. Es ist ruhiger geworden, aber nicht vorbei.
Das Perfide an der ganzen Sache war die Automatisierung. Die Abmahner haben keine Websites einzeln besucht. Sie haben Scanner eingesetzt, die systematisch Websites durchgegangen sind — Branchenverzeichnisse, Google-Suchergebnisse, Website-Listen.
Der Scanner hat fur jede Website gepruft:
fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com hergestellt?Manche Abmahnschreiben sahen erschreckend professionell aus. Andere waren offensichtlich Massenware — gleicher Text, nur Name und URL ausgetauscht. Einige kamen von Anwaltskanzleien, andere direkt von Privatpersonen.
Die meisten Abmahnungen folgten einem Schema:
Gesamtforderung pro Abmahnung: typischerweise 400-700 Euro. Bei manchen Kanzleien auch deutlich mehr.
Falls Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben oder erhalten — hier mein Rat, den ich jedem Kunden gegeben habe:
Unterschreiben Sie niemals die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklarung. Die enthalt oft uberzogene Vertragsstrafen (5.000 Euro und mehr bei jedem weiteren Verstoss). Wenn uberhaupt, dann eine modifizierte Erklarung — das muss aber ein Anwalt machen.
Der beste Schutz ist einfach: Keine externen Google-Fonts-Requests auf Ihrer Website. Wenn kein Verstoss vorliegt, gibt es nichts abzumahnen.
Und ganz wichtig: Nicht nur Google Fonts prufen. Andere externe Schriften wie Font Awesome oder Adobe Fonts haben dasselbe Problem.