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LG Munchen Google-Fonts-Urteil: Was es fur Ihre Website bedeutet

Aktualisiert: Marz 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Am 20. Januar 2022 hat das Landgericht Munchen I ein Urteil gesprochen, das die deutsche Webentwickler-Szene ziemlich durchgeschuttelt hat. Aktenzeichen 3 O 17493/20. Kurz zusammengefasst: Eine Website hatte Google Fonts extern eingebunden. Ein Besucher klagte, weil dabei seine IP-Adresse an Google in die USA ubertragen wurde. Und bekam Recht.

100 Euro Schadensersatz. Klingt erstmal nicht dramatisch. Aber was danach kam — die Abmahnwelle, die massenhaften Schadensersatzforderungen — das war dann doch ein anderes Kaliber.

Was genau hat das Gericht entschieden?

Der Klager besuchte eine Website, die Google Fonts uber die ubliche Methode einband — per <link>-Tag, das auf fonts.googleapis.com verweist. Dabei stellte sein Browser automatisch eine Verbindung zu Googles Servern her und ubermittelte seine IP-Adresse.

Das Gericht stellte fest:

  1. Die IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO (Art. 4 Nr. 1). Das war vorher schon klar, aber hier wurde es nochmal explizit bestatigt.
  2. Die Weitergabe an Google erfolgte ohne Rechtsgrundlage. Es gab keine Einwilligung des Nutzers, und ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) lag nicht vor — weil man Google Fonts problemlos lokal einbinden kann.
  3. Die Ubermittlung in die USA verstiess gegen Art. 44 ff. DSGVO, weil zum Zeitpunkt des Urteils kein angemessenes Datenschutzniveau in den USA bestand (Stichwort: Schrems II).

Das letzte Argument hat sich durch das neue EU-US Data Privacy Framework von 2023 etwas entschaftt. Aber die ersten beiden Punkte gelten nach wie vor. Die IP-Adresse wird ohne Einwilligung an einen Dritten ubertragen, und das ist nicht noetig, weil die Alternative — lokales Hosting — trivial ist.

Der entscheidende Satz im Urteil

Was das Gericht so deutlich gemacht hat, und das zitiere ich jetzt mal sinngemas: Die Nutzung von Google Fonts in der Variante, die eine Verbindungsaufnahme zu Googles Servern erfordert, ist nicht notwendig, da die Schriften auch lokal eingebunden werden konnen. Es fehlt damit sowohl an einer Einwilligung als auch an einem berechtigten Interesse.

Ubersetzt: Wenn es eine datenschutzfreundliche Alternative gibt (und die gibt es), dann konnen Sie sich nicht auf "berechtigtes Interesse" berufen. Punkt.

Was hat sich seitdem geandert?

EU-US Data Privacy Framework (2023)

Im Juli 2023 hat die EU-Kommission den neuen Angemessenheitsbeschluss fur die USA verabschiedet. Google ist zertifiziert. Heisst das, Problem gelost?

Nein. Und zwar aus zwei Grunden: Erstens wird die IP-Adresse immer noch ohne Einwilligung an Google ubertragen. Das Data Privacy Framework regelt nur die Ubermittlung in die USA, nicht die Frage der Rechtsgrundlage. Zweitens ist der Angemessenheitsbeschluss politisch wackelig — Schrems III wird kommen, davon gehen die meisten Datenschutzexperten aus.

Die Abmahnwelle 2022-2023

Nach dem Urteil haben findige Anwalte und auch Einzelpersonen massenhaft Websites abgemahnt. Teilweise mit automatisierten Tools — Website besuchen, pruefen ob Google Fonts extern geladen wird, Abmahnung raus. Martin Isler aus Berlin hat das besonders intensiv betrieben. Gerichte haben spater einige dieser Massenabmahnungen als rechtsmissbraulich eingestuft (AG Ludwigsburg, Az. 8 C 1361/22), aber der Schaden war da.

Was ich aus der Zeit mitgenommen habe: Es geht nicht mehr darum, ob man theoretisch abgemahnt werden konnte. Es geht darum, dass es passiert. Regelmasig. Und dass 100-170 Euro Schadensersatz pro Fall zwar uberschaubar sind, aber bei Massenabmahnungen schnell funfstellig werden.

Gilt das Urteil deutschlandweit?

Streng genommen: nein. Ein Urteil des LG Munchen I bindet nur die Parteien des konkreten Verfahrens. Es ist kein Bundesgesetz.

Praktisch: ja. Andere Gerichte haben sich an der Argumentation orientiert. Das AG Charlottenburg (Az. 218 C 155/22) hat ahnlich entschieden, ebenso mehrere andere Amtsgerichte. Die Rechtslage ist mittlerweile ziemlich einheitlich: Externes Laden von Google Fonts ohne Einwilligung = DSGVO-Verstoss.

Was mussen Website-Betreiber jetzt konkret tun?

Die Losung ist klar und technisch unkompliziert:

  1. Prufen: Laden Sie Google Fonts extern? Am schnellsten geht das mit einem automatisierten Scanner.
  2. Umstellen: Binden Sie die Fonts lokal ein. Das dauert 15-60 Minuten, je nach Setup.
  3. Nachtesten: Nach der Umstellung sicherstellen, dass keine externen Requests mehr stattfinden. Auch Plugins und Page Builder prufen.
  4. Dokumentieren: Halten Sie fest, wann Sie umgestellt haben. Falls doch mal eine Abmahnung kommt, konnen Sie zeigen, dass Sie gehandelt haben.

Was tun bei einer Abmahnung?

Falls Sie bereits eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben: Ruhe bewahren. Nicht sofort zahlen, nicht ignorieren. Ein Anwalt fur IT-Recht sollte sich das ansehen. Viele der Massenabmahnungen waren rechtsmissbraulich und wurden von Gerichten abgewiesen.

Aber: Die Google Fonts trotzdem sofort lokal einbinden. Unabhangig von der Abmahnung. Denn ob die konkrete Abmahnung berechtigt ist oder nicht — der DSGVO-Verstoss besteht ja tatsachlich.

Nicht ignorieren: Auch wenn viele Abmahnungen rechtsmissbraulich sind, sollten Sie jede Abmahnung von einem Anwalt prufen lassen. Die Fristen laufen, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
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Wie hoch ist der Schadensersatz bei Google Fonts DSGVO-Verstoss?
Das LG Munchen I hat 100 Euro zugesprochen. Andere Gerichte haben zwischen 100 und 170 Euro pro Klager entschieden. Bei Massenabmahnungen summiert sich das, die Einzelbetrage sind aber uberschaubar.
Ist das Urteil nach dem EU-US Data Privacy Framework noch relevant?
Ja. Das Data Privacy Framework regelt nur den Datentransfer in die USA, nicht die fehlende Rechtsgrundlage fur die Ubertragung der IP-Adresse an Google. Solange keine Einwilligung vorliegt und eine lokale Alternative existiert, bleibt das Urteil relevant.
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Google Fonts lokal einbinden (Anleitung)
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