WebShieldRatgeber › Impressum Abmahnung reagieren

Impressum-Abmahnung erhalten: So reagieren Sie richtig

Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 9 Min.

Das Schreiben liegt auf dem Tisch. Anwaltsbriefkopf, viele Paragrafen, eine Forderung über mehrere hundert Euro. Der erste Impuls: Panik. Der zweite: "Ist das überhaupt echt?" Und der dritte — hoffentlich — : ruhig bleiben und systematisch vorgehen.

Eine Impressum-Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Wer richtig reagiert, kann den Schaden oft deutlich begrenzen. Wer falsch reagiert, macht es schlimmer.

Schritt 1: Die Frist notieren

Das Allerwichtigste zuerst. Jede Abmahnung enthält eine Frist — typischerweise 7 bis 14 Tage. Diese Frist ist nicht verhandelbar. Na gut, sie ist schon verhandelbar, aber nur unter bestimmten Umständen und nur durch einen Anwalt. Verstreicht die Frist, kann der Abmahnende direkt eine einstweilige Verfügung beantragen. Das wird dann richtig teuer.

Also: Datum notieren. Kalender-Erinnerung setzen. Und sofort handeln.

Schritt 2: Ist die Abmahnung berechtigt?

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Prüfen Sie — oder besser: lassen Sie prüfen:

Stimmt der Vorwurf? Fehlt wirklich das Impressum oder eine Pflichtangabe? Schauen Sie auf Ihre Website. Manchmal sind Abmahnungen schlicht falsch — etwa wenn das Impressum vorhanden ist, aber der Abmahner eine alte Seite gecacht hat.

Ist der Abmahnende überhaupt berechtigt? Seit der UWG-Reform 2020 können nur noch Wettbewerber, qualifizierte Verbände und Verbraucherschutzorganisationen abmahnen. Ein Privatmensch aus einer völlig anderen Branche? Nicht berechtigt.

Ist die Abmahnung formell korrekt? Sie muss den Verstoß konkret benennen, die Rechtsgrundlage angeben und die Berechtigung des Abmahnenden darlegen. Fehlt etwas davon, kann die Abmahnung unwirksam sein.

Ein IT-Berater aus Frankfurt hat mir erzählt, dass er 2024 eine Abmahnung wegen "fehlendem Impressum" erhalten hat — von einer Firma, die er noch nie gehört hatte, aus einer völlig anderen Branche. Sein Anwalt hat die Abmahnung zurückgewiesen. Kein Wettbewerbsverhältnis, kein Anspruch. Kostenpunkt für den Berater: 300 Euro für seinen eigenen Anwalt. Hätte er die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben, wäre er 30 Jahre lang gebunden gewesen.

Schritt 3: Den Verstoß sofort beheben

Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht: Wenn Ihr Impressum tatsächlich fehlerhaft oder unvollständig ist, korrigieren Sie es sofort. Noch heute. Das ändert nichts an der bereits erhaltenen Abmahnung, verhindert aber weitere Abmahnungen durch andere Parteien.

Wichtig: Machen Sie vorher einen Screenshot Ihres aktuellen Impressums (mit Datum und Uhrzeit sichtbar). Falls es zum Rechtsstreit kommt, brauchen Sie den Nachweis des Ist-Zustands.

Schritt 4: Anwalt einschalten

Ja, auch wenn die Abmahnung "nur" 800 Euro beträgt. Ein Anwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht kostet für eine erste Einschätzung 200 bis 400 Euro — und kann Ihnen im besten Fall die gesamte Forderung ersparen. Im schlechtesten Fall formuliert er eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Sie schützt.

Was der Anwalt prüft: Berechtigung des Abmahnenden, Richtigkeit des Vorwurfs, Angemessenheit des Streitwerts, Formulierung der Unterlassungserklärung.

Schritt 5: Die Unterlassungserklärung — niemals blind unterschreiben

Das ist der wichtigste Punkt. Die Abmahnung enthält fast immer eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die ist vom Anwalt des Abmahnenden geschrieben — also maximal in dessen Interesse, nicht in Ihrem.

Typische Fallen in vorformulierten Erklärungen: Überhöhte Vertragsstrafe (oft "angemessener Betrag, mindestens 5.001 Euro"). Zu weit gefasstes Unterlassungsversprechen, das auch künftige, andere Verstöße abdeckt. Kostenübernahme ohne Vorbehalte.

Stattdessen: Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Darin verpflichten Sie sich, den konkreten Verstoß zu unterlassen — nicht mehr, nicht weniger. Die Vertragsstrafe sollte angemessen sein (oft reichen 1.000 bis 2.500 Euro als Obergrenze). Und die Erklärung sollte nur den spezifischen Verstoß betreffen.

Was kostet das Ganze realistisch?

Wenn die Abmahnung berechtigt ist und Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, zahlen Sie typischerweise die gegnerischen Anwaltskosten (800-1.500 Euro) plus Ihren eigenen Anwalt (300-600 Euro). Also insgesamt 1.100 bis 2.100 Euro.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist und Ihr Anwalt sie erfolgreich zurückweist, zahlen Sie nur Ihren eigenen Anwalt. Und Sie können dem Abmahnenden sogar die Kosten in Rechnung stellen — Stichwort "Gegenanspruch wegen unberechtigter Abmahnung" (§ 13 Abs. 5 UWG).

Die häufigsten Abmahngründe bei Impressen

Aus meiner Erfahrung die Top 5: Komplett fehlendes Impressum — der Klassiker. Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen. Fehlende oder falsche USt-IdNr. Unvollständige Rechtsformbezeichnung ("UG" statt "UG (haftungsbeschränkt)"). Fehlendes Impressum auf Social-Media-Kanälen.

Kann man gegen den Abmahnenden vorgehen?

Ja, in bestimmten Fällen. Wenn die Abmahnung rechtsmissbräuchlich war — also z.B. massenhaft ohne echtes Wettbewerbsinteresse verschickt wurde — können Sie Schadensersatz verlangen. Seit der UWG-Reform 2020 gibt es dafür klarere Regelungen (§ 8c UWG).

Ein konkreter Fall: Eine Kanzlei aus Berlin hatte 2023 über 200 Abmahnungen wegen Impressumsverstößen verschickt, jeweils im Auftrag desselben "Wettbewerbers". Mehrere Gerichte haben diese Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft (u.a. LG Berlin, Az. 52 O 340/23).

Kostenloser Website-Check: Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Impressum vollständig ist — Jetzt Website scannen →
Muss ich die Unterlassungserklärung aus der Abmahnung unterschreiben?
Nein, niemals ungeprüft. Die vorformulierte Erklärung ist oft zu weitreichend. Lassen Sie von einem Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die den Verstoß abstellt, ohne unnötige Verpflichtungen einzugehen.
Wie viel kostet eine Impressum-Abmahnung?
Typischerweise 800 bis 2.500 Euro für die gegnerischen Anwaltskosten, plus eigene Anwaltskosten von 500 bis 1.000 Euro. Bei unbegründeten Abmahnungen können die Kosten auf null reduziert werden.
Weitere Ratgeber:
Kein Impressum? Diese Strafen drohen
Impressum Generator kostenlos
Impressum GmbH: Alle Pflichtangaben
Impressum richtig platzieren
← WebShield
Partner · Impressum · Datenschutz