Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 7 Min.
Das Impressum ist geschrieben, alle Pflichtangaben sind drin — fertig? Fast. Denn wo und wie das Impressum auf der Website platziert wird, ist fast genauso wichtig wie der Inhalt selbst. Ein perfektes Impressum, das niemand findet, ist rechtlich wertlos.
§ 5 DDG (vormals TMG) verlangt, dass die Angaben "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein müssen. Drei Kriterien, die der BGH in mehreren Urteilen konkretisiert hat.
Leicht erkennbar bedeutet: Der Nutzer muss nicht suchen. Der Link zum Impressum muss dort stehen, wo man ihn erwartet. Ein Link namens "Impressum" im Footer — das erwartet jeder. Ein Link namens "Rechtliches" in einem Dropdown-Menü unter "Sonstiges"? Schon grenzwertig.
Unmittelbar erreichbar wird von den Gerichten als "maximal zwei Klicks" interpretiert. Der BGH hat das im berühmten "Anbieterkennzeichnung"-Urteil (Az. I ZR 228/03) so festgelegt. Ein Klick wäre ideal — Link im Footer, klick, Impressum. Zwei Klicks sind noch okay. Drei? Zu viel.
Ständig verfügbar heißt: Das Impressum muss immer erreichbar sein. Nicht nur auf der Startseite. Nicht nur wenn JavaScript aktiviert ist. Nicht nur in bestimmten Bildschirmauflösungen. Von jeder einzelnen Unterseite aus.
Der Klassiker, und aus gutem Grund. Ein Link mit der Beschriftung "Impressum" im Footer der Website. Von jeder Seite erreichbar, weil der Footer auf jeder Seite erscheint. Ein Klick. Fertig.
Das ist so Standard, dass Nutzer mittlerweile automatisch im Footer nach dem Impressum suchen. Wer es woanders platziert, verwirrt nicht nur Nutzer, sondern riskiert auch rechtliche Probleme. Warum vom Bewährten abweichen?
"Impressum" — das ist die sicherste Variante. Eindeutig, verständlich, eingespielt.
Was auch funktioniert: "Impressum & Kontakt" oder "Anbieterkennzeichnung". Der BGH hat "Kontakt" zusammen mit "Impressum" als ausreichend anerkannt, solange der Nutzer dort tatsächlich die Pflichtangaben findet.
Was problematisch ist: Nur "Kontakt". Denn unter "Kontakt" erwartet man ein Kontaktformular, keine rechtlichen Angaben. Das LG München I hat 2020 (Az. 33 O 15768/19) entschieden, dass ein alleiniger "Kontakt"-Link nicht den Anforderungen an die Erkennbarkeit genügt, wenn die Impressumsangaben dort neben anderen Inhalten versteckt sind.
Ganz schlecht: "Info", "Über uns", "Legal" oder gar kein separater Link, sondern das Impressum irgendwo auf der Kontaktseite eingebettet.
Getrennt. Unbedingt getrennt. Das sind zwei verschiedene rechtliche Dokumente mit unterschiedlichen Grundlagen (§ 5 DDG vs. Art. 13/14 DSGVO). Wer beides auf eine Seite packt, riskiert Probleme — zum einen wegen der Übersichtlichkeit, zum anderen weil die Datenschutzerklärung nach Meinung vieler Juristen eine eigene, separat erreichbare Seite sein sollte.
Zwei Links im Footer: "Impressum" und "Datenschutz" (oder "Datenschutzerklärung"). So machen es 95% aller Websites, und das aus gutem Grund.
Hier passieren die meisten Fehler. Die Desktop-Version hat einen schönen Footer mit Impressum-Link — aber auf dem Smartphone? Da wird der Footer oft abgeschnitten, der Link verschwindet hinter einem Hamburger-Menü, oder er ist so klein, dass man ihn mit dem Finger kaum treffen kann.
Das ist ein echtes Problem. Über 60% des Web-Traffics kommt mittlerweile von mobilen Geräten. Wenn das Impressum auf dem Smartphone nicht erreichbar ist, ist es nicht "ständig verfügbar" im Sinne des Gesetzes.
Bei One-Page-Designs, wo alles auf einer Seite ist, muss das Impressum trotzdem erreichbar sein. Entweder als eigener Abschnitt am Ende der Seite oder als Link, der zu einer separaten Impressum-Seite führt. Ein Anker-Link wie #impressum auf derselben Seite wird von den meisten Juristen als ausreichend angesehen — solange der Abschnitt klar gekennzeichnet ist.
Bei Landingpages, die keinen klassischen Footer haben, trotzdem einen Impressum-Link einbauen. Auch wenn der Designer stöhnt. Gesetz schlägt Ästhetik.
Das Impressum als Pop-up oder Overlay anzuzeigen ist grundsätzlich möglich, aber riskant. Was passiert, wenn JavaScript deaktiviert ist? Pop-up-Blocker aktiv? Dann ist das Impressum nicht erreichbar. Besser: Eine eigene HTML-Seite unter /impressum oder /impressum.html. Die funktioniert immer, auch ohne JavaScript.
Apropos: Die URL sollte sprechend sein. /impressum oder /impressum.html — nicht /page-id-47 oder /legal-notice-v2-final-2. Das ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber es hilft bei der Auffindbarkeit und wirkt professionell.
Wer seine Website auf Deutsch und Englisch anbietet, braucht das Impressum streng genommen nur in einer Sprache — der Sprache, die sich an die deutschen Nutzer richtet, also Deutsch. In der Praxis empfiehlt es sich aber, auch eine englische Version bereitzuhalten, zumindest wenn man sich an internationale Kunden richtet.
Für die englische Version hat sich "Legal Notice" als Bezeichnung etabliert. "Imprint" ist zwar gängig, aber eigentlich ein Anglizismus, den native English Speakers nicht auf Anhieb verstehen.
Ein Punkt, der manchmal übersehen wird: Das Impressum sollte auf derselben Domain liegen wie die Website. Ein Impressum, das auf einer anderen Domain gehostet wird (z.B. impressum.meine-andere-seite.de), kann problematisch sein — der Nutzer verlässt die Website und das wirkt nicht vertrauenserweckend. Außerdem kann der Link jederzeit brechen, wenn sich an der anderen Domain etwas ändert.
Ausnahme: Social-Media-Profile, die auf das Impressum der Hauptwebsite verlinken. Das ist gängige Praxis und wurde von den Gerichten akzeptiert.