Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 8 Min.
Ein kostenloser Impressum-Generator erstellt anhand Ihrer Angaben (Rechtsform, Adresse, Kontakt, USt-IdNr) ein rechtssicheres Impressum nach § 5 TMG. Die besten kostenlosen Generatoren sind eRecht24, IT-Recht Kanzlei und Impressum-Generator.de. Ob das für Ihre Website reicht, hängt von Ihrer Unternehmensform ab.
Hand aufs Herz: Wer hat sich schon mal durch die Paragrafen von § 5 TMG und § 18 MStV gekämpft und danach gedacht "Ja, hab ich alles verstanden"? Wahrscheinlich niemand. Genau deshalb greifen die meisten Website-Betreiber zu einem Impressum-Generator. Kostenlos, schnell, fertig. Aber — und das ist die Frage, die mir seit Jahren immer wieder gestellt wird — reicht das wirklich?
Mal ganz praktisch betrachtet: Ein Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit, bei bestimmten Berufsgruppen die Kammer oder Aufsichtsbehörde. Klingt simpel, aber die Tücke steckt im Detail. Ein Fotograf aus Hamburg hat 2024 eine Abmahnung kassiert, weil er seine Umsatzsteuer-ID vergessen hatte. Kostenpunkt: 800 Euro plus Anwaltskosten. Ein Generator hätte ihn danach gefragt.
Die gängigen kostenlosen Impressum-Generatoren — eRecht24, Impressum-Generator.de, der von der IT-Recht Kanzlei — funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip: Sie stellen Fragen, du beantwortest sie, raus kommt ein fertiger Text. Das funktioniert erstaunlich gut. Solange man die Fragen ehrlich und vollständig beantwortet.
Nicht jeder Generator ist gleich. Worauf sollte man achten?
Erstens: Der Generator muss zwischen verschiedenen Unternehmensformen unterscheiden. Einzelunternehmer, GbR, GmbH, UG, Verein — die Pflichtangaben unterscheiden sich teils erheblich. Eine GmbH braucht Handelsregisternummer und Registergericht, ein Freiberufler seine Kammerzugehörigkeit.
Zweitens muss der Generator nach branchenspezifischen Angaben fragen. Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht, braucht einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV. Ärzte, Anwälte, Steuerberater und andere kammerpflichtige Berufe müssen ihre Berufsbezeichnung, die verleihende Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen angeben.
Drittens sollte der Generator regelmäßig aktualisiert werden. Seit dem Inkrafttreten des MStV im November 2020 hat sich einiges geändert. Generatoren, die noch auf den alten Rundfunkstaatsvertrag verweisen? Schlicht veraltet.
Meiner Erfahrung nach liefert der Generator von eRecht24 die solidesten Ergebnisse für Standardfälle. Die kostenlose Version deckt die wichtigsten Unternehmensformen ab und wird regelmäßig aktualisiert. Für GmbHs und komplexere Konstrukte empfiehlt sich allerdings die Premium-Version.
Der Generator der IT-Recht Kanzlei München ist besonders für Online-Shops interessant, weil er zusätzliche E-Commerce-Pflichtangaben berücksichtigt. Allerdings ist die kostenlose Version hier eingeschränkter.
Impressum-Generator.de von Rechtsanwalt Sören Siebert bietet eine gute Balance zwischen Vollständigkeit und Einfachheit. Besonders positiv: Die Erklärungen zu den einzelnen Feldern sind verständlich geschrieben — kein Juristendeutsch.
Jetzt kommt der Teil, den die Generator-Anbieter ungern hören. Ein Generator kann nicht alles.
Wer mehrere Websites betreibt, wer internationale Kunden hat, wer regulierte Dienstleistungen anbietet — da wird es schnell kompliziert. Ein konkretes Beispiel: Ein Webdesigner betreibt seine Agentur als GbR zusammen mit einem Partner. Gleichzeitig hat er einen privaten Blog mit journalistischen Inhalten. Braucht er ein oder zwei Impressen? Welche Angaben müssen wo stehen? Das kann kein Generator der Welt zuverlässig beantworten. Hier braucht man anwaltliche Beratung.
Auch bei Arztpraxen, die zusätzlich Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, bei Maklern mit Erlaubnispflicht nach § 34c GewO oder bei grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern reicht ein Generator allein nicht aus.
Selbst wer einen Generator nutzt, macht erstaunlich oft Fehler. Die häufigsten aus meiner Praxis:
Falsche oder fehlende Rechtsform-Angabe — eine "UG" ist nicht dasselbe wie eine "UG (haftungsbeschränkt)". Die Klammer gehört zur offiziellen Bezeichnung. Dann: veraltete Adresse nach Umzug. Keine Aktualisierung nach Änderung der Geschäftsführung bei juristischen Personen. Fehlende Angabe des zuständigen Registergerichts.
Du hast den Generator durchgeklickt und einen fertigen Text? Gut. Aber bitte nicht einfach kopieren und vergessen.
Lies den generierten Text einmal komplett durch. Stimmen alle Angaben? Ist die Adresse aktuell? Stimmt die Telefonnummer? Ist die Umsatzsteuer-ID korrekt?
Dann: Platziere das Impressum so, dass es von jeder Seite deiner Website mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Der BGH hat das in mehreren Urteilen bestätigt — das Impressum muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein (§ 5 Abs. 1 TMG).
Und setz dir eine Erinnerung: Mindestens einmal im Jahr das Impressum überprüfen. Nach jedem Umzug, jeder Rechtsformänderung, jedem Geschäftsführerwechsel sofort aktualisieren.
Für die meisten Einzelunternehmer und kleinen Websites reicht ein kostenloser Generator völlig aus. Wer allerdings einen Online-Shop betreibt, wer regulierte Berufe ausübt oder wer mehrere Websites hat, sollte über eine Premium-Variante oder direkte Rechtsberatung nachdenken. Die 50-100 Euro für einen Premium-Generator sind nichts im Vergleich zu einer Abmahnung, die schnell 1.500 Euro und mehr kosten kann.