Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 7 Min.
Freiberufler und Impressum — das klingt erst mal unkompliziert. Ist es oft auch. Aber es gibt eine Kategorie von Freiberuflern, bei der das Impressum richtig umfangreich werden kann: die sogenannten reglementierten Berufe. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten. Die müssen Sachen ins Impressum schreiben, von denen ein IT-Freelancer noch nie gehört hat.
Ob Grafik-Designer mit Portfolio-Website, Unternehmensberater mit LinkedIn-Profil oder Physiotherapeut mit Praxis-Homepage — wer online geschäftsmäßig auftritt, fällt unter § 5 TMG. Und "geschäftsmäßig" heißt eben nicht "gewerblich". Auch Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen, unterliegen der Impressumspflicht.
Eine freie Journalistin aus Berlin hat mir mal erzählt, sie dachte jahrelang, ihr Blog bräuchte kein Impressum, weil sie ja kein Gewerbe habe. Bis die Abmahnung kam. 950 Euro. Teures Missverständnis.
Die kennen wir: Vollständiger Name (Vor- und Nachname), ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse, optional aber empfohlen Telefonnummer. Dazu USt-IdNr., falls vorhanden. Das gilt für alle Freiberufler gleich.
Was viele nicht wissen: Freiberufler haben keine Handelsregisternummer. Logisch, sie sind ja nicht im Handelsregister eingetragen. Manche schreiben trotzdem "Registergericht: entfällt" ins Impressum — nötig ist das nicht, schadet aber auch nicht.
Hier wird es spannend. Wer einen sogenannten Kammerberuf ausübt, muss laut § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG zusätzlich angeben:
Die zuständige Kammer. Also z.B. "Ärztekammer Nordrhein" oder "Rechtsanwaltskammer München". Nicht die Bundesebene, sondern die konkret zuständige regionale Kammer.
Die Berufsbezeichnung und den Staat der Verleihung. "Arzt, Approbation erteilt in der Bundesrepublik Deutschland" oder "Rechtsanwalt, zugelassen in Deutschland". Das klingt bürokratisch, ist aber so vorgeschrieben.
Die berufsrechtlichen Regelungen. Und jetzt wird es wirklich spaßig. Ein Arzt muss auf die Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer verweisen. Ein Rechtsanwalt auf BRAO, BORA, FAO und das RVG. Ein Steuerberater auf das StBerG und die BOStB. Am besten mit Link zur jeweiligen Fundstelle.
Ein Zahnarzt aus Düsseldorf hatte in seinem Impressum nur "Zahnarzt" stehen. Ohne Kammerangabe, ohne Berufsordnung. Die Abmahnung eines Konkurrenten kostete ihn 1.200 Euro (LG Düsseldorf, 2023).
Die Liste der kammerpflichtigen Freiberufler ist länger als man denkt. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Architekten, Ingenieure (je nach Bundesland). Psychotherapeuten. Und einige mehr.
Nicht kammerpflichtig sind dagegen: IT-Berater, Journalisten, Übersetzer, Designer, Unternehmensberater, Coaches. Diese Freiberufler brauchen die berufsrechtlichen Zusatzangaben nicht.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Rechtsanwalt Michael Bauer
Kanzlei Bauer
Leopoldstraße 88
80802 München
Kontakt:
Telefon: +49 89 98765432
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer-ID:
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE111222333
Berufsrechtliche Angaben:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München
Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG
Einsehbar unter: www.brak.de
Berufshaftpflicht:
XY Versicherung AG, Versicherungsort: Deutschland
Geltungsbereich: EU-weit
Wenn sich mehrere Freiberufler zusammentun — als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder Berufsausübungsgemeinschaft — wird das Impressum nochmal umfangreicher. Die PartG muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden, also kommt die PR-Nummer dazu. Bei einer PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung) ist zusätzlich die Berufshaftpflichtversicherung anzugeben.
Das klingt nach viel, ist in der Praxis aber manageable. Einmal sauber aufgesetzt, ändert sich das selten.
Viele Freiberufler betreiben einen Fachblog auf ihrer Website. Steuerberater schreiben über Steuertipps, Anwälte über Urteile, Architekten über Bautrends. Das sind journalistisch-redaktionelle Inhalte im Sinne des Medienstaatsvertrags. Und die erfordern einen "Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV" — mit Name und Anschrift.
Ist das dieselbe Person wie der Seiteninhaber? Meistens ja. Trotzdem muss die Angabe separat im Impressum stehen. Das vergessen erstaunlich viele.
Bei bestimmten Berufen — vor allem Versicherungsvermittler nach § 34d GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO — ist die Angabe der Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ist sie zwar nicht explizit für das Impressum vorgeschrieben, wird aber von vielen Kammern empfohlen. Schadet jedenfalls nicht und schafft Vertrauen.