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Impressum Vorlage für Kleinunternehmer 2026

Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 7 Min.

Kleinunternehmer haben es nicht leicht. Steuererklärung, Buchhaltung, Kundenakquise — und dann soll man sich auch noch mit Impressumspflichten rumschlagen? Ich verstehe den Frust. Aber das Thema ist zu wichtig, um es zu ignorieren. Eine einzige fehlende Angabe kann eine Abmahnung auslösen, und die kostet mehr als der Jahresgewinn mancher Kleinunternehmer.

Gilt die Impressumspflicht auch für Kleinunternehmer?

Kurze Antwort: Ja, ausnahmslos. Die Impressumspflicht nach § 5 TMG gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Auftritte. Und "geschäftsmäßig" bedeutet nicht zwangsläufig, dass man damit Geld verdient.

Ein Tischler aus München, der nur eine einfache Visitenkarten-Website hat, braucht ein vollständiges Impressum. Eine Yogalehrerin, die ihre Kurse über Instagram bewirbt, braucht ein Impressum. Sogar wer nur einen Blog betreibt und dort Affiliate-Links setzt, ist impressumspflichtig.

Das OLG Düsseldorf hat 2019 (Az. I-20 U 55/18) bestätigt: Schon die bloße Absicht, irgendwann wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, begründet die Impressumspflicht.

Die Pflichtangaben — Stück für Stück

Was genau muss ein Kleinunternehmer ins Impressum schreiben? Hier die vollständige Aufstellung, und zwar ohne Juristendeutsch.

Dein vollständiger Name. Vor- und Nachname, so wie im Personalausweis. Kein Firmenname allein, wenn du als Einzelunternehmer tätig bist. "Kreativstudio Sonnenschein" reicht nicht — "Maria Müller, Kreativstudio Sonnenschein" muss es heißen.

Deine ladungsfähige Anschrift. Also eine echte Postadresse, an der man dir im Zweifel eine Klage zustellen kann. Ein Postfach reicht nicht. Eine c/o-Adresse ist grundsätzlich möglich, wenn dort tatsächlich Post zugestellt und angenommen wird.

Kontaktdaten für schnelle elektronische Kontaktaufnahme. E-Mail-Adresse ist Pflicht. Der EuGH hat 2008 entschieden (Rs. C-298/07), dass ein Kontaktformular allein nicht ausreicht — eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Telefonnummer ist nach aktueller Rechtslage keine zwingende Pflicht mehr, wird aber dringend empfohlen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — falls vorhanden. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben oft keine USt-IdNr. Dann muss man sie auch nicht angeben. Aber Achtung: Wenn du eine hast, musst du sie nennen. Und zwar die USt-IdNr., nicht die Steuernummer vom Finanzamt. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.

Wirtschafts-Identifikationsnummer — wenn vorhanden, seit 2025 ebenfalls anzugeben.

Zuständige Aufsichtsbehörde — falls deine Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf. Betrifft z.B. Makler (§ 34c GewO), Finanzanlagenvermittler oder Bewachungsgewerbe. Handwerker in der Handwerksrolle nennen die zuständige Kammer.

Berufsbezeichnung und Kammer — bei reglementierten Berufen wie Architekten, Steuerberatern, Heilpraktikern. Dazu die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle.

Inhaltlich Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV — falls du auf deiner Website journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichst. Blog mit Meinungsbeiträgen? Fachartikel? Dann brauchst du das.

Vorlage zum Kopieren und Anpassen

So könnte ein vollständiges Impressum für einen typischen Kleinunternehmer aussehen:

Angaben gemäß § 5 TMG:
Max Mustermann
Mustermann Webdesign
Musterstraße 12
80331 München

Kontakt:
Telefon: +49 89 12345678
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE123456789

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Max Mustermann
Musterstraße 12, 80331 München

Das ist die Basisversion. Je nach Branche und Tätigkeit kommen weitere Angaben hinzu.

Häufige Fehler bei Kleinunternehmern

Der klassischste Fehler: Nur den Fantasienamen angeben, nicht den bürgerlichen Namen. "Goldschmiede am Markt" ist kein ausreichendes Impressum. Es muss immer der vollständige Name der natürlichen Person stehen, die das Geschäft betreibt.

Zweiter Dauerbrenner: Die Angabe "Kleinunternehmer nach § 19 UStG — keine USt-IdNr. vorhanden" wird oft vergessen. Das ist zwar nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, aber es verhindert Nachfragen und Abmahnversuche wegen angeblich fehlender USt-IdNr.

Dritter Fehler: Das Impressum nur auf der Startseite platzieren. Es muss von jeder Unterseite erreichbar sein — am besten über einen Link im Footer.

Sonderfall: Marktplätze wie Etsy, eBay und Amazon

Wer als Kleinunternehmer auf Etsy, eBay oder Amazon verkauft, braucht auch dort ein Impressum. Die Plattformen bieten zwar Felder dafür an, aber die sind manchmal versteckt oder unvollständig.

Mein Rat: Prüfe regelmäßig, ob dein Impressum auf der Plattform noch vollständig angezeigt wird. Etsy hat 2024 seine Shop-Seiten umstrukturiert, und bei vielen Verkäufern war das Impressum danach nicht mehr korrekt sichtbar. Sowas fällt erst auf, wenn die Abmahnung kommt.

Was passiert ohne Impressum?

Achtung: Die Bußgelder nach § 5 TMG sind theoretisch bis 50.000 Euro möglich. Realistisch wird kein Kleinunternehmer mit solchen Summen konfrontiert — aber Abmahnungen von Wettbewerbern kosten im Schnitt 800 bis 1.500 Euro.

Dazu kommt die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die dich jahrelang bindet. Kein Risiko, das man eingehen sollte — erst recht nicht, wenn ein korrektes Impressum in 15 Minuten erstellt ist.

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Brauche ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG eine Umsatzsteuer-ID im Impressum?
Nur wenn Sie eine USt-IdNr. besitzen. Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. müssen keine angeben. Es empfiehlt sich aber der Hinweis, dass keine vorhanden ist, um Abmahnversuche zu vermeiden.
Reicht mein Fantasiename als Impressumsangabe?
Nein. Als Einzelunternehmer müssen Sie immer Ihren vollständigen bürgerlichen Namen (Vor- und Nachname) angeben. Der Fantasiename darf ergänzend stehen, ersetzt aber nicht den echten Namen.
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