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Impressum für Online-Shops: Besondere Anforderungen

Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Online-Shops haben es bei der Anbieterkennzeichnung doppelt schwer. Zum normalen Impressum nach § 5 DDG (vormals TMG) kommen nämlich noch eine ganze Reihe von E-Commerce-spezifischen Informationspflichten dazu. Fernabsatzrecht, Preisangabenverordnung, Verpackungsgesetz — die Liste ist lang. Und fast jeder Shop-Betreiber, den ich kenne, hat mindestens eine Angabe vergessen.

Die Standard-Pflichtangaben — auch für Shops

Zunächst mal das Übliche. Name oder Firma, Anschrift, Kontaktdaten, Vertretungsberechtigter bei juristischen Personen, Handelsregisternummer und Registergericht, USt-IdNr. Das kennen wir alles. Nichts Besonderes für Online-Shops — das braucht jede geschäftsmäßige Website.

Aber bei Shops ist die Abmahngefahr deutlich höher als bei einer einfachen Firmenwebsite. Warum? Weil Online-Händler in einem besonders wettbewerbsintensiven Umfeld agieren. Da schauen Konkurrenten genauer hin. Und es gibt Kanzleien, die sich auf Abmahnungen im E-Commerce spezialisiert haben.

OS-Plattform-Link: Geschichte seit Juli 2025

Jahrelang mussten Online-Shops einen klickbaren Link zur EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) im Impressum oder auf einer gut sichtbaren Unterseite bereitstellen. Tausende von Abmahnungen gab es deswegen.

Gute Nachricht: Die OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Art. 14 der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde aufgehoben. Die Verlinkungspflicht ist damit entfallen. Wer den Link noch auf seiner Seite hat — weg damit. Er führt ins Leere und das wirkt unprofessionell.

Achtung: Die allgemeine Informationspflicht zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG bleibt bestehen! Sie müssen weiterhin angeben, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die meisten Shops schreiben: "Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen."

Preisangaben und Grundpreise

Das gehört zwar nicht direkt ins Impressum, wird aber oft damit verwechselt. Die Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt, dass Preise inklusive Mehrwertsteuer und aller Preisbestandteile angegeben werden. Dazu der Hinweis auf die Versandkosten — oder ein Link zur Versandkostenseite. Das gehört auf die Produktseiten und in den Checkout, nicht ins Impressum.

Was aber ins Impressum oder eine prominent verlinkte Seite gehört: Die Information, ob die Preise Mehrwertsteuer enthalten. Ein "Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten" auf jeder Produktseite ist Pflicht.

Verpackungsgesetz: Die vergessene Pflicht

Seit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen Online-Händler, die verpackte Waren an Endverbraucher versenden, bei einem dualen System (z.B. Der Grüne Punkt, Interseroh, Reclay) registriert sein. Die Registrierung muss über die LUCID-Datenbank erfolgen.

Die LUCID-Registrierungsnummer selbst muss zwar nicht im Impressum stehen, aber sie muss auf Anfrage nachweisbar sein. Wer nicht registriert ist, dem droht ein Vertriebsverbot. Und ja, Wettbewerber prüfen das. In der LUCID-Datenbank kann jeder nachschauen, ob ein Händler registriert ist.

Spezielle Angaben für regulierte Produkte

Wer bestimmte Produkte verkauft, braucht zusätzliche Angaben. Lebensmittel? Dann gelten die LMIV-Informationspflichten. Arzneimittel? Dann brauchen Sie eine Versandhandelserlaubnis und müssen das EU-Sicherheitslogo führen. Elektronische Geräte? Dann kommt die WEEE-Registrierungsnummer dazu.

Ein konkreter Fall: Ein kleiner Kosmetik-Shop aus Hannover hat Bio-Kosmetik verkauft, ohne die nach der EU-Kosmetikverordnung erforderlichen Angaben zum "Verantwortlichen" im Sinne der Verordnung zu machen. Abmahnung, 1.800 Euro. Das war 2024, und der Shop-Betreiber wusste von dieser Pflicht schlicht nichts.

Marktplatz-Händler: Doppelt hält besser

Wer auf Amazon, eBay, Etsy oder anderen Marktplätzen verkauft, braucht dort ein separates Impressum — zusätzlich zum Impressum im eigenen Shop, falls vorhanden. Die Marktplätze bieten zwar Felder für die Anbieterkennung, aber die sind oft unübersichtlich oder werden bei Plattform-Updates verschoben.

Amazon hat Mitte 2025 die Darstellung der Verkäuferinformationen komplett umgebaut. Viele Marketplace-Händler haben das erst bemerkt, als Kunden (oder Abmahner) sich beschwerten, dass keine Kontaktdaten mehr sichtbar waren. Regelmäßig prüfen — mindestens einmal im Quartal.

Trusted-Shops-Siegel und andere Gütesiegel

Wer ein Gütesiegel führt, muss sicherstellen, dass die im Siegel-Programm hinterlegten Angaben mit dem Impressum übereinstimmen. Klingt trivial, ist es manchmal nicht. Nach einer Sitzverlegung oder einem Geschäftsführerwechsel vergessen viele, auch die Daten bei Trusted Shops oder EHI zu aktualisieren. Das ist dann zwar kein Impressumsverstoß im engeren Sinne, kann aber zu Problemen mit dem Siegel-Anbieter führen.

Muster: Impressum für einen Online-Shop (GmbH)

Angaben gemäß § 5 DDG:
Mustershop GmbH
Handelsweg 15
60311 Frankfurt am Main

Vertreten durch:
Geschäftsführerin: Lisa Schneider

Kontakt:
Telefon: +49 69 12345678
E-Mail: [email protected]

Registereintrag:
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112233

USt-IdNr.: DE112233445

Streitschlichtung:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Muss der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?
Seit der Abschaltung der EU-OS-Plattform am 20. Juli 2025 ist die Verlinkungspflicht entfallen. Der entsprechende Art. 14 der ODR-Verordnung wurde aufgehoben. Sie können den Link ersatzlos entfernen.
Welche Zusatzangaben braucht ein Online-Shop im Impressum?
Neben den Standard-Pflichtangaben benötigen Online-Shops: USt-IdNr. (Pflicht bei Umsatzsteuerpflicht), ggf. Aufsichtsbehörde, und bei regulierten Produkten die entsprechenden Genehmigungen. Die Widerrufsbelehrung gehört nicht ins Impressum, sondern in die AGB.
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