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Impressum auf Instagram und Facebook: Was ist Pflicht?

Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 7 Min.

Instagram-Bio, 150 Zeichen, ein Link — und da soll jetzt auch noch ein Impressum rein? Willkommen in der wunderbaren Welt des deutschen Telemedienrechts, angewandt auf Social Media. Klingt absurd, ist aber so. Und wird seit einigen Jahren auch konsequent abgemahnt.

Gilt die Impressumspflicht wirklich für Social Media?

Ja. Punkt. Das ist durch mehrere Urteile geklärt. Das LG Aschaffenburg hat bereits 2011 (Az. 2 HK O 54/11) entschieden, dass eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite der Impressumspflicht nach § 5 TMG unterliegt. Seitdem hat sich die Rechtslage nur verschärft, nicht gelockert.

Die Logik dahinter ist eigentlich simpel: Social-Media-Profile sind Telemedien im Sinne des Gesetzes. Wer sie geschäftsmäßig nutzt — also um Produkte zu bewerben, Dienstleistungen anzubieten oder schlicht sein Unternehmen zu präsentieren — braucht ein Impressum. Egal ob Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, Pinterest oder YouTube.

Instagram: Der Sonderfall mit dem einen Link

Instagram erlaubt genau einen klickbaren Link in der Bio. Wer den für einen Linktree oder seine Website nutzt, muss trotzdem dafür sorgen, dass das Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar ist.

Die gängigste Lösung: In der Bio auf eine Seite verlinken, die sowohl die gewünschten Links als auch einen Impressum-Link enthält. Linktree, Lnk.bio oder eine eigene Landingpage — egal. Hauptsache, das Impressum ist von dort erreichbar.

Was nicht reicht: Das Impressum irgendwo in einem alten Post vergraben. Oder nur in den Story-Highlights — die sind nicht "ständig verfügbar" im rechtlichen Sinne, weil Stories archiviert werden können und die Navigation nicht zuverlässig funktioniert.

Eine Influencerin aus Köln hat 2023 eine Abmahnung bekommen, weil ihr Impressum nur in den Story-Highlights hinterlegt war. Das LG Köln (Az. 33 O 216/23) hat bestätigt: Das reicht nicht. Zwei Klicks von der Profilseite aus — das ist der Maßstab.

Facebook: Endlich mal einfach

Facebook macht es Seitenbetreibern tatsächlich relativ leicht. Unter "Seiteninfo" gibt es ein dediziertes Feld für das Impressum. Dort den vollständigen Impressumstext eintragen oder einen Link zur Impressum-Seite der eigenen Website setzen.

Aber Vorsicht: Facebook ändert seine Seitenstruktur regelmäßig. Was heute unter "Info" steht, kann morgen woanders sein. Einmal im Quartal prüfen, ob das Impressum noch sichtbar und auffindbar ist. Ein Handwerker aus Stuttgart hat mir berichtet, dass sein Impressum nach einem Facebook-Update einfach verschwunden war — ohne Benachrichtigung.

LinkedIn, TikTok, YouTube und Co.

LinkedIn: Im "Info"-Bereich der Unternehmensseite gibt es Platz für Impressumsangaben. Alternativ die Website-URL auf die Impressum-Seite setzen. Bei persönlichen Profilen mit geschäftlichem Charakter: mindestens im "Info"-Text einen Impressum-Hinweis mit Link unterbringen.

TikTok: Ähnlich wie Instagram — nur ein Link in der Bio möglich. Dort auf eine Seite mit Impressum verlinken. TikTok ist noch relativ neu in der Abmahnlandschaft, aber die ersten Fälle gibt es bereits.

YouTube: Im Kanalinfo-Bereich unter "Beschreibung" den vollständigen Impressumstext oder einen Link hinterlegen. Die "Links"-Funktion eignet sich ebenfalls.

Pinterest: Im Profil unter "Info" bzw. der Website-URL. Oft vergessen, weil Pinterest nicht als "echtes" Social Media wahrgenommen wird — aber die Impressumspflicht gilt auch hier, sobald es geschäftlich genutzt wird.

Was muss im Social-Media-Impressum stehen?

Exakt dasselbe wie auf der Website. § 5 TMG unterscheidet nicht zwischen Website und Social-Media-Profil. Name, Anschrift, Kontaktdaten, bei Bedarf Handelsregister, USt-IdNr., Kammer und so weiter.

Die einfachste Lösung: Einen Link auf das bereits vorhandene Impressum der eigenen Website setzen. Dann muss man es nur an einer Stelle pflegen. Wer keine eigene Website hat, muss das Impressum direkt auf dem Social-Media-Profil unterbringen — was bei den Zeichenbegrenzungen mancher Plattformen eine Herausforderung sein kann.

Privat vs. geschäftlich: Wo ist die Grenze?

Rein privat genutzte Profile brauchen kein Impressum. Aber wann ist ein Profil "rein privat"? Die Schwelle ist niedrig. Sobald auch nur ansatzweise geschäftliche Aktivitäten stattfinden — Produkte bewerben, Kooperationen mit Marken, Affiliate-Links, Werbung für die eigene Dienstleistung — ist das Profil geschäftsmäßig.

Achtung: Auch Influencer mit "nur" ein paar hundert Followern können impressumspflichtig sein, sobald sie mit Unternehmen kooperieren oder Produkte bewerben. Die Followerzahl ist kein Kriterium.

Abmahnwelle bei Social Media?

Von einer echten Welle kann man nicht sprechen, aber die Abmahnungen wegen fehlender Social-Media-Impressen haben seit 2022 deutlich zugenommen. Vor allem bei Instagram-Business-Accounts und Facebook-Unternehmensseiten. Die Wettbewerbszentrale hat in ihrem Jahresbericht 2024 einen Anstieg von 35% bei Social-Media-bezogenen Abmahnungen vermerkt.

Mein pragmatischer Rat: Es dauert keine 5 Minuten, einen Impressum-Link in die Bio zu setzen. Das Risiko, es nicht zu tun, steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.

WhatsApp Business nicht vergessen

Ein Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat: WhatsApp Business Profile. Wenn ein Unternehmen WhatsApp Business nutzt und dort ein öffentlich einsehbares Profil hat, kann auch hier die Impressumspflicht greifen. Die Rechtslage ist noch nicht abschließend geklärt, aber die sichere Variante ist, auch im WhatsApp-Business-Profil einen Impressum-Link zu hinterlegen.

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Wo platziere ich das Impressum auf Instagram?
Im Bio-Link auf eine Impressum-Seite verlinken, z.B. über einen Linktree oder direkt auf Ihre Website-Impressumsseite. Der Link muss mit maximal 2 Klicks erreichbar sein.
Braucht ein privates Social-Media-Profil ein Impressum?
Nein, rein private Profile ohne jeglichen geschäftlichen Bezug brauchen kein Impressum. Sobald jedoch Produkte beworben, Affiliate-Links geteilt oder geschäftliche Inhalte gepostet werden, greift die Impressumspflicht.
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